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Baufertigstellung

Einzug ins neue Heim

Bei Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind, muss vor Benützung des Gebäudes die Fertigstellung an das Bauamt gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bauvollendung schriftlich erfolgen. Gleichzeitig kann ein Antrag auf Grundsteuerbefreiung (20 Jahre) gestellt werden.
Anträge findest du hier.

An wen wende ich mich:

Name: Klaus Waldenberger, MBA MPA
Telefon: +43(0)7764 8255 12
Fax: +43(0)7764 8255 15
E-mail: klaus.waldenberger@riedau.ooe.gv.at
Büro: EG
Gebäude: Marktgemeindeamt Riedau
Strasse: Marktplatz 32/33
PLZ und Ort: 4752 Riedau
ATU-Nr.: ATU23449506