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Meldeservice

Das Meldeservice in Riedau:

In Österreich ist jeder neue Einwohner und jede Änderung des Wohnsitzes (Haupt- und Nebenwohnsitz) meldepflichtig. Innerhalb von 3 Tagen nach Einzug oder Auszug muss daher eine An- bzw. Abmeldung an das Gemeindeamt erfolgen. Auch Namensänderungen (z.B. nach Heirat oder Scheidung) müssen gemeldet werden. Dafür haben Sie allerdings 3 Monate Zeit. Das Meldeamt ist hier die Anlaufstelle. Dort erhalten Sie außerdem jederzeit eine Meldebestätigung, z.B. zur Vorlage bei diversen Behörden, für Bewerbungen etc.

An wen wende ich mich:

Name: Michael Schärfl
Telefon: +43(0)7764 8255 16
Fax: +43(0)7764 8255 15
E-mail: michael.schaerfl@riedau.ooe.gv.at
Büro: EG
Gebäude: Marktgemeindeamt Riedau
Strasse: Marktplatz 32/33
PLZ und Ort: 4752 Riedau
ATU-Nr.: ATU23449506

Unsere Öffnungszeiten:

Montag: 07 - 12 und 13 - 18 Uhr
Dienstag: 07 - 12 Uhr
Mittwoch: 07 - 13 Uhr
Donnerstag: 07 - 12 Uhr
Freitag: 07 - 13 Uhr

Aufgaben:

  • Meldewesen
  • Reisepässe
  • Wahlen
  • Fundamt
  • Soziales
  • Wohnungen

Was brauche ich:

An- und Abmeldungen müssen persönlich im Meldeamt getätigt werden. Bei Meldungen durch einen Vertreter(in) muss die vertrende Personen einen Reisepass vorweisen. Schriftliche Meldungen akzeptiert das Meldeamt gegen eine Eingabegebühr von 13,20 Euro. Zu jeder Anmeldung bringen Sie bitte einen ausgefüllten Meldezettel mit. Das Formular finden Sie unter Dokumente.

Zusätzlich benötigen Sie:

  • einen Lichtbildausweis, aus dem die Staatsbürgerschaft hervorgeht
  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
  • Reisepass bei nicht österreichischen Staatsbürgern
  • Lichtbildausweis des Anmeldenden und Geburtsurkunde des Neugeborenen
  • Heiratsurkunde bei Adressänderung nach Eheschließung
  • Scheidungsurkunde bei Adressänderung nach Scheidung

Was ich sonst noch beachten muss:

Die Anmeldung kann als Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz erfolgen. Als Hauptwohnsitz zählt jener Wohnsitz der den Mittelpunkt ihres Lebens bildet und an dem Sie sich überwiegend aufhalten. So ist z.B. auch der Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte ein entscheidender Faktor zu Bestimmung von Haupt- oder Nebenwohnsitz.

Der ausgefüllte Meldezettel muss bei Hauptmietwohnungen von der Hausverwaltung, bei Untervermietung vom Hauptmieter und bei Eigentumswohnungen oder Häusern vom Eigentümer unterschrieben werden.

Bei einem Umzug innerhalb Österreichs erledigt das Meldeamt ihres neuen Wohnsitzes mit der Anmeldung gleichzeitig auch die Abmeldung vom alten Wohnsitz.

Was kostet es:

Die An- und Abmeldung ist kostenlos. Bei schriftlichen An- und Abmeldungen wird eine Eingabegebühr von 13,20 Euro verrechnet. Die Gebühr für Meldebestätigungen richtet sich nach dem Verwendungszweck.

Gebührenfrei sind Meldebestätigungen für:

  • Notstandshilfeansuchen (Sozialhilfe)
  • Arbeitslosenansuchen
  • Pensionsanträge
  • Krankenkassenanträge
  • Anträge an Krankenanstalten
  • Bundesheer

Alle Meldebestätigungen für sonstige Zwecke 2,10 Euro.

Dokumente und Links: