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Namensänderung

Namensänderung

Bei der Heirat können sich die Ehepartner für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Eine Namensänderung im Rahmen einer Eheschließung erledigt für Sie das Standesamt im Zuge der standesamtlichen Trauung. Namensänderungen aus anderen Gründen, z.B. nach Auflösung einer Ehe, müssen beim Standesamt eigens beantragt werden bzw. über die Bezirkshauptmannschaft Schärding.

Weitere Infos zum Thema Heirat:
Webseite www.wirheiraten.at

An wen wende ich mich:

Name: Klaus Waldenberger, MBA MPA
Telefon: +43(0)7764 8255 12
Fax: +43(0)7764 8255 15
E-mail: klaus.waldenberger@riedau.ooe.gv.at
Büro: EG
Gebäude: Marktgemeindeamt Riedau
Strasse: Marktplatz 32/33
PLZ und Ort: 4752 Riedau
ATU-Nr.: ATU23449506