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Betreubares Wohnen

Die Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- & Siedlungsgenossenschaft Ried im Innkreis hat im Jahr 2006 in 4752 Riedau, Marktplatz 84-85 einen Betreubaren Wohnblock mit 10 barrierefreien und behindertengerecht ausgestatteten Wohnungen errichtet. Mit dieser Wohnform soll älteren Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen eine selbständige Lebensführung innerhalb der eigenen Wohnung ermöglicht werden. Betreubares Wohnen bietet den Mieterinnen und Mietern Betreuungsleistungen in Kombination mit altersgerechtem Wohnen. Dadurch kann der Einsatz von sozialen Diensten besonders effizient erfolgen und in vielen Fällen ein Heimaufenthalt auch bei Pflegebedarf hinausgeschoben oder vermieden werden.

Folgende Sozialleistungen werden als Grundlagen vom Österreichischen Roten Kreuz angeboten:
- Rufhilfe – Sicherheit auf Knopfdruck rund um die Uhr
- Hilfestellung bei der Entwicklung und Gestaltung der Hausgemeinschaft
- Krankenbesuche
- Vermittlung eines Alten- und Pflegeheimes
- Beratung und Hilfe bei Alltagsproblemen und –fragen
- Wohnraumanpassung
- Hilfe zur Alltagsbewältigung
- Hilfestellung in Behördenangelegenheiten


Die Bereitstellungspauschale (derzeit € 63,50 pro Monat und Wohneinheit) beinhaltet die Kosten für die Rufhilfe sowie für die Ansprechperson und die damit verbundenen Grundleistungen. Jeder Mieter wird insgesamt 2 Stunden im Monat betreut. Die Betreuungsperson darf keinen Pflegedienst und Wohnungsreinigungsdienst ausüben.
Jede Wohnung hat eine Nutzfläche von ca. 56 m2; (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad-WC, Abstellraum, Vorraum, Loggia).
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreubare Wohnen kein Altersheim ist, wo rund um die Uhr eine Betreuung anwesend ist.

Die monatliche Nutzungsgebühr beträgt derzeit, inklusive Betriebs- und Heizkosten, € 454,23. Die erforderliche Kaution beträgt € 1.170,00.
Da die Wohnungen bereits mit einer Kücheneinrichtung ausgestattet sind erhöht sich die Miete pro Monat um € 17.

An die ISG sind ausser dieser Gebühren noch folgende zusätzliche Gebühren zu leisten:
Eine einmalige Vergebührung vom Mietvertrag von ca. € 163,52.
Man muss bei Übernahme der Wohnung einmalig Geschäftsanteile kaufen, weil die ISG eine Genossenschaft ist. Bei diesen Wohnungen mit 56 m2; sind das 6 Anteile á € 36,34 = € 218,04.
Diese Geschäftsanteile werden nach Kündigung der Wohnung wieder rückerstattet. Es ist aber eine eigene schriftliche Kündigung der Anteile notwendig. Weiters ist eine einmalige Beitrittsgebühr von € 14,53 ab Bezug der Wohnung fällig.
(Angaben ohne Gewähr) Stand Oktober 2009.

Weitere Informationen erhälts du am Marktgemeindeamt Riedau.

Gasthaus Kottbauer Ernest