Bauen & Wohnen


Der Weg zum Eigenheim:

Sie bauen oder renovieren ein Haus? Dann ist es wichtig, dass sie gezielt vorgehen. Sie sparen dadurch viel Nerven, Zeit und Geld. Apropos Geld: Beim Neubau eines Hauses, bei der Sanierung eines Altbaues und bei anderen Investitionen im oder ums Haus spielt Geld eine große Rolle. Wenn Energie effizient eingesetzt wird, Energie eingespart wird oder andere ökologische Maßnahmen umgesetzt werden, gibt es eine Reihe von Förderung vom Land Oberösterreich und der Gemeinde Riedau.


An wen wende ich mich:

Name: Klaus Waldenberger, MBA MPA
Telefon: +43(0)7764 8255 12
Fax: +43(0)7764 8255 15
E-mail: klaus.waldenberger@riedau.ooe.gv.at
Büro: EG
Gebäude: Marktgemeindeamt Riedau
Strasse: Marktplatz 32/33
PLZ und Ort: 4752 Riedau
ATU-Nr.: ATU23449506

Wie gehe ich vor:

Bauberatung
Informieren Sie sich beim Gemeindeamt über Flächenwidmung, Bebauungsplan, erneuerbare Energien, Förderungen (Fördervorgaben, Anträge, Abwicklung, Nachweise, Information, Anlaufstellen, ...)

Gebäudeplanung
Lassen Sie sich durch einen befugten Architekten oder einem Planungsbüro ihr Haus planen.

Baubewilligungsverfahren
Stellen Sie den Antrag beim Bauamt.

Förderungsantrag
Geben Sie ihre Förderungsanträge beim Wohnungsreferat ein.

Bauausführung
Lassen Sie Ihr Bauvorhaben von qualifizierten Fachbetrieben umsetzen. Sammeln Sie die erforderlichen Nachweise (Baufortschritte) für die Baubehörde und die Förderungsstelle.

Nachweis der Umsetzung
Reichen Sie die Nachweise für den Baufortschritt bei den Förderungsstellen ein.

Baufertigstellung
Nach Baufertigstellung melden Sie die Bauvollendung.

Die Mitarbeiter des Bauamtes stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.


Formulare

Übersicht über die wichtigsten Formulare im Bauverfahren


Bauangelegenheiten

Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes
Bauen in Riedau - Bauinfo
Infoblatt für Bauwerber
Antrag auf Bauplatzbewilligung
Ansuchen um Baubewilligung gemäß § 24 Oö. BauO 1994
Anzeige eines Bauvorhabens gemäß § 25 (1) Ziff.1
Anzeige eines Bauvorhabens gemäß § 25 (1) Zif. 2
Anzeige eines Bauvorhabens gemäß § 25 (1) Zif. 3
Baubeschreibung
Bauführer- und Planverfasserbestätigung
Entsorgung von Bauabfällen
Baubeginnsanzeige
Baufertigstellungsanzeige § 42 Oö. BauO 1994
Baufertigstellungsanzeige § 43 Oö. BauO 1994
Grundsteuerbefreiung - Antrag
Grundsteuer - Bewertung Finanzamt - BG 30

Dokumente und Links:

HELP.GV.AT
Bauherrnweb
Oberbank
Raiffeisenbank
Sparkasse
Wertsicherungsrechner (STATISTIK AUSTRIA)
DORIS
STATISTIK AUSTRIA
Checkliste seriöser Baufirmen WKO


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