Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken

pool

Befüllung:

Die Befüllung eines Swimmingpools oder Schwimmteichs erfolgt in der Gemeinde Riedau mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz über den Hausanschluss. Die Abrechnung erfolgt somit im Rahmen der regulären Gebührenabrechnung.

Entleerung:

Die Entleerung des Pools muss über die gemeindliche Kanalisation erfolgen, da es sich bei Wasser aus Schwimmbädern aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser handelt. Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund ist nicht erlaubt, da das Wasser meist mit Chemikalien (z.B. Chlor, etc.) aufbereitet wurde. Dies könnte, bei Einleitung in den Untergrund, das Oberflächen-bzw. Grundwasser nachteilig beeinflussen und ggf. als Gewässerverunreinigung i. S. d.§ 324 Strafgesetzbuch geahndet werden. Aus diesem Grund wird automatisch auch die Abwassergebühr in Rechnung gestellt.

Es kann bei gleichzeitiger Befüllung der Swimmingpools zu Problemen für unsere Wasserversorgungsanlage kommen, deswegen möchten wir an euch appellieren, dass im Zuge der Befüllung mit dem Wasserwart bzw. mit der Marktgemeinde Riedau Kontakt aufgenommen wird. 

Eine Befüllung durch die Freiwillige Feuerwehr Riedau ist nicht möglich!

Danke für Ihr Verständnis!

KONTAKTAUFNAHME

Helmut Hölzl (Wasserwart), Tel.: +43 664 6430415

Marktgemeinde Riedau, Tel.: +43 7764 8255

15.04.2026