Einbau einer Rückstauklappe

kanaldeckel

Die Starkregenereignisse in unserer Gemeinde treten leider immer häufiger auf. Bitte schützen Sie ihre Liegenschaft, indem Sie eine Rückstauklappe einbauen. 


Auszug aus der Kanalordnung der Marktgemeinde Riedau:

§ 3 Vorschriften für die Anschlussleitungen

Abs. 3: Eigentümer von zu entwässernden Objekten haben sich selbst gegen einen Abwasserrückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz (zB. durch die Errichtung von normgemäßen Rückstausicherungen bzw. bei Hebeanlagen unter Beachtung der Bestimmungen der ÖNORM B 2501 und er Lage der Rückstauebene beim Anschlusspunkt) zu schützen.

Hinweis: Die Lage der Rückstauebene ist dem Eigentümer des zu entwässernden Objekts bekannt zu geben. Die Rückstauebene liegt, sofern nichts anderes festgelegt ist, bei ebenen Straßen 15 cm über dem Straßenniveau bzw. der Gehsteig-Oberkante bei der Einmündungsstelle. Bei Straßen mit Gefälle ist das Niveau des im Straßenkanal gegen die Fließrichtung gesehenen nächsten Schachtes oder Einlaufgitters vor der Liegenschaft als Rückstauebene heranzuziehen.

Kanalordnung - Marktgemeinde Riedau



23.07.2024