Winterdienst in Riedau

Bei andauernden Schneefällen sind die Mitarbeiter des Bauhofes und seit November 2024  "Manfred Hauer eU." rund um die Uhr im Einsatz. Die Winterdienstmitarbeiter sind sehr bemüht, dass die Straßen rechtzeitig geräumt werden.

Wir ersuchen um Verständnis, dass aufgrund des langen Straßennetze nicht überall gleichzeitig eine Schneeräumung möglich ist.


Auf einige Punkte möchten wir dennoch hinweisen:

  • Ein Ablagern von Schnee von den Grundstücken auf die Straße ist nicht erlaubt! 
  • Ein großes Problem für die Schneeräumung sind auf öffentlichen Straßen abgestellte Autos. Um eine möglichst reibungslose Schneeräumung gewährleisten zu können, bitten wir alle GemeindebürgerInnen ihre Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Straßen abzustellen, damit wir mit unseren Räumfahrzeugen durchfahren können! 
  • Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften müssen dafür sorgen, dass Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Durch die Schneeräumung und Entfernung von Dachlawinen dürfen andere StraßenbenützerInnen nicht gefährdet oder behindert werden; nötigenfalls müssen die gefährdeten Straßenstellen abgeschrankt oder geeignet gekennzeichnet werden. 
  • Laut StVO müssen im Ortsgebiet Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden. Eigentümerinnen/Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Die Marktgemeinde Riedau ersucht um Kenntnisnahme und hofft, dass durch ein gutes Zusammenwirken der kommunalen Einrichtungen und des privaten Verantwortungsbewusstsein auch im kommenden Winter wieder eine sichere und gefahrenlose Benützung der Gehsteige, Gehwege und öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet möglich ist.

15.11.2024