Standesamt

zuständig für Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle.

Erforderliche Unterlagen für Ihre Trauung:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis über akademische Grade

Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren, zusätzlich:

  • Heiratsurkunde(n) der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten Partnerschaft
  • Scheidungsurkunde oder Nachweis der Aufhebung oder Nichtigerklärung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft- Rechtskraftstempel)
  • Falls verwitwet, Sterbeurkunde der letzten Ehepartnerin bzw. des letzten Ehepartners

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben (zusätzlich):

  • Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis sofern der Vater auf der Geburtsurkunde noch nicht eingetragen ist
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Vor der Eheschließung muss das Standesamt in einer mündlichen Verhandlung die Ehefähigkeit der Verlobten ermitteln. Bei dieser mündlichen Verhandlung müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein. Das abgeschlossenen Verfahren hat eine Gültigkeit von sechs Monaten, bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Terminplanung.
Ein Eheermittlungsverfahren können Sie bei jedem Standesamt in Österreich beantragen.

Zuständig