Studienbeihilfe

Richtlinien für die Gewährung einer Studienbeihilfe

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung ab 01.12.2014 die Richtlinien beschlossen.

Die Marktgemeinde Riedau gewährt Studierenden, welche ihren Hauptwohnsitz in Riedau haben, eine Förderung.

Diese Studienbeihilfe ist eine freiwillige Leistung und es besteht kein Rechtsanspruch.

Die Förderung in der Höhe von 75,00 Euro pro Semester und Studierenden wird gewährt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Riedau während des jeweiligen Semesters
  • Vorlage einer Studienbestätigung bzw. Inskriptionsbestätigung

Für den Antrag auf Gewährung der Studienbeihilfe ist das Formular "Ansuchen um Studienbeihilfe für ein Semester" zu verwenden.

Zuständig

Formulare