Vereinsförderung

Richtlinien für die Gewährung einer außerordentlichen Vereinsförderung

Die Ansuchen für die außerordentliche Vereinsförderung müssen bis 31.10. des jeweiligen Finanzjahres bei der Marktgemeinde Riedau einlangen und berücksichtigt werden.


Für den Antrag auf Gewährung einer Vereinsförderung ist das Formular "Ansuchen um Gewährung einer außerordentlichen Vereinsförderung" zu verwenden.

Zuständig

Formulare